Liebes TEAM BAYERN,
um andere zu schützen gibt es in Bayern ab dem 27. April eine Maskenpflicht in Öffentlichen Verkehrsmitteln und allen Geschäften (Supermarkt, Baumarkt etc.). Erlaubt sind dabei auch so genannte Community-Masks, also selbst genähte Gesichtsmasken.
Aber wir kann man so eine Maske schnell und günstig selber nähen? Hier könnt ihr euch das Video von Frau Bauer, Hauswirtschaftsleitung des BRK in Miesbach, ansehen und gleich nachnähen:
Folgende Anmerkungen sind aber wichtig:
Die selbstgenähte Gesichtsmaske ist KEINE medizinische Schutzmaske und kein Ersatz für professionelle Infektionsschutzmasken und ist nicht für Personal im medizinischen Bereich gedacht. Abstandsregeln und Kontaktvermeidung bleiben nach wie vor die sicherste Methode, sich vor Ansteckung zu schützen! Die selbstgenähte Gesichtsmaske ist kein Schutz vor der eigenen Ansteckung. Die Gesichtsmaske stellt kein Medizinprodukt und auch keine „Persönliche Schutzausrüstung“ dar. Sie ist aber im Sinne der Maskenpflicht in Bayern zulässig.
Diese Masken können im privaten Alltag die Ausscheidung von Tröpfchen vermindern, das Problembewusstsein schärfen sowie eine Verstärkung z.B. des „social distancing“ bewirken und damit zur Reduzierung der CORONA-Ausbreitung beitragen.
Der Schutz ist auch nur in der genannten Form zu erreichen, wenn die Tücher entsprechend getragen werden. Dazu gehört, dass die Gesichtsmaske eng anliegt und bei Durchfeuchtung unbedingt gewechselt werden muss!
Nach Benutzung kann die Gesichtsmaske bei 90° in der Waschmaschine oder im Wasser-bad 5 Minuten auf dem Herd ausgekocht werden.